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Biologische Landwirtschaft – was bedeutet das?

  • nachhaltigste Form der Landwirtschaft
  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche mineralische Düngemittel
  • Erhaltung der Bodengesundheit und -fruchtbarkeit durch schonende Bodenbearbeitung, natürliche Dünger und ausgewogene Fruchtfolge
  • Förderung der natürlichen Regulationsmechanismen und Selbstheilungsprozesse in intakten Ökosystemen
  • Verzicht auf Einsatz von Gentechnik in allen Bereichen
  • Artgerechte Tierhaltung und Fütterung mit biologischem Futter

Hintergrundwissen zur Bio-Landwirtschaft

Bio-Landwirte müssen sich an die Richtlinien für biologische Landwirtschaft (EU-VO 834/2007 und ihre Durchführungs-VO 889/2008) und den Österreichischen Lebensmittelkodex (Kapitel A8) halten und einen Kontrollvertrag mit einer staatlich anerkannten Kontrollstelle für biologische Landwirtschaft abschließen. (Diese Kontrollstelle ist im Falle des Öko-Kreislaufs die Austria Bio Garantie GmbH.)

Die Auslobung der Bio-Produkte mit dem EU-BIO-Logo, dem Kontrollstellencode und der Herkunftsangabe (z. B. Österreich-Landwirtschaft oder EU-Landwirtschaft etc.) ist verpflichtend.

Jeder Bio-Bauer muss ein aktuelles Biozertifikat haben, das jährlich durch die Kontrollstelle ausgestellt wird. Eine Organisation in einem Anbauverband ist freiwillig.